Vollmacht
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Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
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